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Das Datenleck im BMI: Hintergrund zum Fall

Im Rahmen des Strafverfahrens gegen Egisto Ott (711 ST 6/25 p) wird das Datenleck im Bundesministerium für Inneres (BMI) untersucht.

Grund für das Strafverfahren ist, dass der Beschuldigte, als Mitarbeiter des BMI, unbekannten Dritten das Gesamtpersonalverzeichnis mit den privaten Daten sämtlicher 36.368 Polizistinnen und Polizisten widerrechtlich zur Verfügung gestellt haben soll.

 

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei von Mag. David Zellinger, unterstützen Polizeibeamte dabei, ihre Rechte nach Artikel 82 DSGVO gegen den mutmaßlichen Beschuldigten/Schädiger zu wahren und einen Schadenersatzanspruch bis zu einer Höhe von EUR 1.000,- geltend zu machen.

Annahme zur Sammelaktion geschlossen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns jedoch gerne unter office@zellinger-law.at.
 

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Mag. David Zellinger

Ihr Rechtsanwalt

Mag. David Zellinger ist Rechtsanwalt in 1080 Wien (www.zellinger-law.at) mit Fokus auf Datenschutzrecht und die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 82 DSGVO.

 

In diesem Fall unterstützen wir Polizeibeamte bei der gemeinschaftlichen privaten Teilnahme am Strafverfahren gegen Egisto Ott (711 ST 6/25 p), um Privatbeteiligtenansprüche aufgrund eines Datenlecks im BMI zu sichern. Mit einem klaren und transparenten Verfahren bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, sich rechtlich vertreten zu lassen.

Gerechtigkeit ohne bürokratischen Aufwand

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